Der Wunsch als Betrug?

Das Leben der Selfpublisher ist bekanntlich nicht einfach.

Erst bemüht man sich um einen guten Stoff, dann um einen guten Stil, um Korrektorat und/oder Lektorat und letztendlich will man das so entstandene Buch auch noch verkaufen – aber das ist meist schwierig!

Das Problem besteht vor allem darin, in der Masse der auf dem Markt befindlichen Bücher gefunden zu werden.

Da uns „Indies“ der Weg in die Buchläden – aus zahlreichen Gründen, auf die ich ein andermal näher eingehen möchte – zumeist versperrt ist, bemühen wir uns also um bessere Sichtbarkeit im weltweiten Netz.

Dabei sind Selfpublisher in aller Regel durchaus bescheiden: Jeder neu hinzugekommene Leser ist ein Gewinn, jede gute Rezension Anlass für eine kleine Feier.

Um neue Leser auf  uns aufmerksam zu machen scheuen wir auch nicht davor zurück Lesungen vor halb leeren Reihen abzuhalten, Bücher als Rezensionsexemplare zu verschenken, Preisaktionen zu machen oder das Buch gar zum Gratis-Download anzubieten.

Soweit so gut.

Wenn wir die Bücher für unsere Werbeaktionen, für Lesungen oder gar für Freunde direkt bei Amazon bestellen, verbessern diese als sog „Eigenbestellungen“ allerdings nicht unseren Verkaufsrang, was Manchem unwesentlich erscheint, jedoch die Sichtbarkeit des Buches – zumindest auf Stunden – verbessern würde.

Nun habe ich mir erlaubt dieses Problem an Amazon heranzutragen und den diesbezüglichen Brief auch noch in einigen Autorengruppen bei Facebook zu posten – eine ebenso an- wie aufgeregte Diskussion war die Folge.

Nun wollte ich mit meinem Schreiben zwar etwas anregen, aber niemanden aufregen.

Was MEIN Blut hingegen in Wallung brachte war der Post einer Verlegerin, die meinen diesbezüglichen Wunsch als Betrug und unlauteren Wettbewerb qualifizierte.

Nun haben in Mitteleuropa ausschließlich Gerichte festzustellen, wann es sich bei einer begangenen Tat um Betrug handelt. Wie aber schon der öffentlich geäußerte Wunsch nach einer Vorgangsweise Betrug sein soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft!